Förderrichtlinie zur Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete Vegetationsflächen im Stadtgebiet Spenge
Um einen Beitrag zum Klima- und Artenschutz im Stadtgebiet voranzutreiben, hat der Umwelt- und Stadtentwicklungssauschuss im vergangenen Jahr mit der „Förderrichtlinie zur Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete Vegetationsflächen im Stadtgebiet Spenge“ einen finanziellen Anreiz für Gartenbesitzer geschaffen, bestehende Schotterflächen und befestigten Flächen in naturnahe Gärten umzuwandeln. Der Rat der Stadt Spenge ist dem gefolgt und hat im Haushalt 2021 Fördermittel bereit gestellt.
In Neubaugebieten, aber auch älteren Wohngebieten überwiegt der Wunsch und Trend nach einem pflegeleichten Garten. Vermehrt werden Schottergärten angelegt. Auch in Unkenntnis, dass der Pflegeaufwand von Schottergärten höher ist, als viele vermuten und zum Nachteil für Natur und Mensch. Insekten und Vögel finden keine Nahrung oder Unterschlupf. Steine heizen sich im Sommer stark auf und bilden Hitzeinseln. Regenwasser versickert nicht oder nur sehr schlecht. Blühende Stauden, Sträucher erfreuen zudem vom Frühjahr (Winterlinge, Schneeglöckchen, Felsenbirne) bis in den Herbst/Winter (Thymian, Ysop, Früchte der Scheinquitte) auch das menschliche Auge.
Fördervoraussetzung ist unter anderem eine Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche von 10 m² auf dem Grundstück. Kleinere Teilflächen können dabei zusammengefasst werden. Gefördert werden Maßnahmen auf Privat- und Gewerbegrundstücken mit 80 % der Gesamtkosten, maximal 500,00 € je Grundstück und Antragsteller. Als Pflanzerde sind nur Mutterboden und offenporige, wasserdurchlässige Pflanzmaterialien zu verwenden. Wasserundurchlässige Sperrschichten (zum Beispiel Abdichtbahnen) sind unzulässig. Als Pflanzen sind Stauden, Sträucher oder Blumensaaten, möglichst regionaler Herkunft zulässig. Bäume sind ausgenommen.
Die Maßnahme darf vor dem Vorliegen der Bewilligung der Förderung durch die Stadt nicht durchgeführt oder begonnen werden.
Im Einzelnen ist die oben genannte Förderrichtlinie auf der Internetseite der Stadt Spenge unter www.spenge.de/infomaterial einsehbar. Zuschüsse werden nur unter Verwendung des Vordruckes „Förderantrag der Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen“, der ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite der Stadt zu finden ist oder unter Tel. 05225 8768-500 im Rathaus angefordert werden kann. Dem Antrag sind Fotos und eine Skizze beizufügen, die den derzeitigen Stand der Schotterfläche/Versiegelung zeigen.
gez. Dumcke
(Bürgermeister)