Gleichstellung
Bei der Stadtverwaltung ist eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann bestellt.
Das Ziel der Gleichstellungsstelle ist es, geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen entgegenzuwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts zu verhindern.
Dazu beteiligt sich die Gleichstellungsstelle an gesellschaftspolitischen Diskussionen, informiert über noch bestehende Ungleichheiten, erarbeitet regionale Lösungen in örtlichen Initiativen und setzt sich für die Gleichberechtigung ein.
Die Grundlage für die Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ist der in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz formulierte Auftrag: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Weitere gesetzliche Grundlagen sind die Gemeindeordnung und das Landesgleichstellungsgesetz NRW.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle gehört es, dafür sensibel zu machen, wie sich Entscheidungen auf Frauen und Männer auswirken, um zu gerechten Lösungen für alle Geschlechter zu kommen. Sie wirkt bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
In Fragen der Benachteiligung von Frauen und Männern ist die Gleichstellungsbeauftragte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Bürgerinnen und Bürger, eine erste Ansprechpartnerin, die Hilfen geben oder vermitteln kann.
Zu den Aufgaben zählen u.a.:
- Unterstützung in frauenrelevanten Angelegenheiten
- Häusliche Gewalt/Gewalt gegen Frauen bzw. Männer
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Unterstützung in schwierigen Lebenslagen
- Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen
Innerhalb der Verwaltung wirkt die Gleichstellungsstelle an vielen Verwaltungsentscheidungen mit. Das kann bei konkreten Personal- und Organisationsmaßnahmen oder an der Fortschreibung und Umsetzung des Gleichstellungsplans sein.
In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsstellen im Kreis Herford gestalten wir unsere Arbeit in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Interessengruppen und realisieren gemeinsame Projekte.
Für persönliche Informationen und Beratungsgespräche oder für Hinweise auf andere Fachberatungsstellen steht Ihnen die Gleichstellungsstelle gerne zur Verfügung. Gerne können Sie mich kontaktieren.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links und Dokumente.