Amtliche Bekanntmachungen
§ 16 der Hauptsatzung der Stadt Spenge regelt das Verfahren:
„Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Spenge, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Stadt vor dem Rathaus, Lange Str. 52 – 56, 32139 Spenge, für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen. Auf den Aushang ist in den Tageszeitungen „Spenger Nachrichten“ und „Neue Westfälische – Tageblatt für Enger und Spenge“ mit ihren im Stadtgebiet erscheinenden Ausgaben und im Internet auf der Seite www.spenge.de hinzuweisen. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages des Aushanges vollzogen.“