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Mitteilungen aus dem Rathaus

Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Wahlen

Wahlgrundsätze:

Das Grundgesetz besagt in Artikel 28, dass die Vertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden in

  • allgemeinen,
  • unmittelbaren,
  • freien,
  • gleichen und
  • geheimen

Wahlen zu wählen sind. Auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden nach diesen Wahlgrundsätzen gewählt (Artikel 38 Grundgesetz).

ALLGEMEIN

Alle Bürger sind wahlberechtigt, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Einkommen oder Besitz, Stand, Bildung oder Religionszugehörigkeit. Das bedeutet, das keine Gruppe aus sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Wahl ausgeschlossen ist.

UNMITTELBAR

Die Wählerstimmen werden direkt für die Zuteilung der Sitze verwertet. Das heißt, zwischen Wählern und Gewählten (Abgeordneten) gibt es keine Delegierten oder Zwischeninstanz, wie z.B. Wahlmänner, die erst ihrerseits die eigentliche Wahl vornehmen.

FREI

Der Wähler kann sein Wahlrecht, ohne (staatlichen) Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen, ausüben. Sowohl vor, als auch nach der Wahl, darf der Wähler in seiner Wahlentscheidung nicht benachteiligt werden.

GLEICH

Alle Wahlberechtigten haben gleich viele Stimmen zu vergeben und jede Stimme hat gleiches Gewicht. Das bedeutet, dass das Stimmengewicht nicht nach Bildung, Einsichtsfähigkeit, Religion, Vermögen, Rasse, Stand, Geschlecht oder politischer Einstellung zu differenzieren ist.

GEHEIM

Es darf nicht feststellbar sein, wie der einzelne Wähler gewählt hat. Geeignete Maßnahmen sind z.B. Wahlkabinen und versiegelte Wahlurnen. Für jeden einzelnen Wähler muss es möglich sein, seine Wahlentscheidung geheim zu halten.

Der nächste reguläre Wahltermin für NRW wird die Wahl zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2024 sein.

Landtagswahl NRW 2022

Am 15. Mai 2022 wurde der Landtag für Nordrhein-Westfalen für die nächsten fünf Jahre gewählt.


Die Ergebnisse der Landtagswahl für die Stadt Spenge können unter dem folgenden Link aufgerufen werden.

Ergebnisse der Landtagswahl für die Stadt Spenge

Den Verlauf der Ergebnisse für die gesamten Kreise Herford, Minden-Lübbecke und Lippe können Sie an dieser Stelle aufrufen: Kreise, Städte und Gemeinden aus dem Verbandsgebiet des KRZ Lemgo.