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Stärkungspaket NRW "Gemeinsam gegen Armut"

9. Spenger Kulturtage am 23. September 2023

Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Anliegen von A - Z

Schwerbehinderung: Feststellung und Ausweis beantragen

Im Kreis Herford leben rund 31.000 behinderte Menschen. Wir sind Ansprechpartner, wenn es darum geht:

  • die Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise den Grad der Behinderung neu festzustellen,
  • Schwerbehindertenausweise auszustellen und
  • die sogenannten Merkzeichen über gesundheitliche Beeinträchtigungen im Schwerbehindertenausweis einzutragen.

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, hilft Ihnen auch die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde weiter, in der Sie leben. Von dort wird der Antrag an den Kreis Herford (Versorgungsamt) weitergeleitet. Die Sachbearbeitung erfolgt ausschließlich beim Kreis Herford. Deshalb können Auskünfte zum Stand Ihres Antrages nur vom Kreis Herford beantwortet werden.

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.

Schwerbehinderung; Ermäßigung für den öffentlichen Personennahverkehr beantragen

Wenn die Behinderung durch uns festgestellt wird, können Betroffene von anderen Behörden, Institutionen, Einrichtungen bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, zum Beispiel Freifahrten für Bus und Bahn, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.

Servicezeiten: Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe
Dienstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 bis 16:00 Uhr

Schwerbehindertenrecht
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Jeweils nur nach vorheriger Terminabsprache
Donnerstag:
16:00 bis 18:00 Uhr