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Mitteilungen aus dem Rathaus

Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Soziale Leistungen

Soziale Leistungen sind alle Leistungen, die für die soziale Sicherung erbracht werden und vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen. Sie ermöglichen Menschen in einer Notlage ein menschenwürdiges Leben oder unterstützen finanziell in verschiedenen Lebensbereichen. Es gibt eine Vielzahl von finanziellen Hilfen, die in verschiedenen persönlichen Lebenslagen beantragt werden können.

Für folgende Leistungen ist die Stadt Spenge zuständig:

Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, sind anspruchsberechtigt.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Dienstleistung Grundsicherung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums für bestimmte Personengruppen.

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben im Bedarfsfall folgende Personen:

  • Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
  • Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten
  • Ausländer, die nach § 2 Abs. 1 AsylbLG einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben
  • Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde; dies sind z.B. Ausländer, bei denen ein Abschiebehindernis festgestellt wurde, weil ihnen im Herkunftsstaat Folter droht oder aus anderen Gründen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht
  • Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, weil die Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
  • Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte in Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheimen, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen (Lebensunterhalt in Einrichtungen)


Melissa Abrams
- Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales -
Buchst. H - R im Bereich Soziales, L - Z im Bereich Wohngeld


Natascha Gräfe
Leiterin der Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales sowie stellvertretende Leiterin des Fachbereichs I
Buchstaben S - Z im Bereich Soziales


Alina Schreiber
- Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales -
Buchst. A - G im Bereich Soziales, A - K im Bereich Wohngeld


Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung des Staates für Personen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten können.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Wohngeld.

Ihre Ansprechpersonen bei der Stadt Spenge:

Melissa Abrams
- Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales -
Buchst. H - R im Bereich Soziales, L - Z im Bereich Wohngeld


Alina Schreiber
- Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales -
Buchst. A - G im Bereich Soziales, A - K im Bereich Wohngeld



Asylbewerberleistungen

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dienen der Sicherung des Lebensunterhaltes der Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

Anspruch auf diese Leistungen haben Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die

  • der Stadt Spenge durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden und sich tatsächlich hier aufhalten
  • keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben
  • deren Aufenthalt durch die Ausländerbehörde gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen bzw. humanitären Gründen erlaubt ist
  • gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie z.B.  der Familienkasse oder der Agentur für Arbeit) keine vorrangigen Leistungsansprüche haben
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammen lebenden Familienangehörigen sicherstellen können.

Natascha Gräfe
Leiterin der Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales sowie stellvertretende Leiterin des Fachbereichs I
Buchstaben S - Z im Bereich Soziales


Jamal Hamil
- Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales -
Flüchtlingsangelegenheiten


Melissa Abrams
- Abteilung Schule, Kultur, Jugend, Soziales -
Buchst. H - R im Bereich Soziales, L - Z im Bereich Wohngeld




Für folgende Leistungen können Sie bei der Stadt Spenge Informationen und Antragsvordrucke erhalten.  Eine Zuständigkeit hierfür liegt aber bei einer anderen Behörde:

Bestattungskosten finanzieren

Wenn eine Person  verstirbt, hat grundsätzlich der für die Bestattung verpflichtete Angehörige die Kosten der Bestattung zu übernehmen.
Die Kosten einer Bestattung sind nicht unerheblich und die Übernahme dieser Kosten ist den Angehörigen nicht immer möglich.
In diesem Fall kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden.

Hier finden Sie weitere Informationenzur Übernahme von Bestattungskosten.

Blindengeld/ Finanzielle Hilfen für Gehörlose

Blindengeld und Blindenhilfe werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann sowohl beim LVR als auch bei der Stadt Spenge eingereicht werden. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrages.

Alle weiteren Informationen zu den Dienstleistungen Blindengeld/finanzielle Hilfen für Gehörlose finden Sie hier.

Mietspiegel

In Spenge wird der Mietspiegel der Stadt Herford mit 10 % Abzug angewendet. Der Mietspiegel soll sowohl Mietern als auch Vermietern als Orientierungshilfe bei der Vereinbarung der Miethöhe dienen.

Den aktuelllen Mietspiegel aus 2021 finden Sie hier:

Schwerbehinderung: Feststellung und Ausweis beantragen

Gerne helfen wir Ihnen zu diesem Thema weiter. Sie erhalten im Fachbereich Schule, Kultur, Jugend, Soziales die Schwerbehindertenanträge, die die Stadt Spenge an den Kreis Herford weiterleiten kann.

Weitere Informationen zur Dienstleistung «Feststellung und Ausweis beantragen bei Schwerbehinderung« finden Sie hier.

Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist ein Wohnberechtigungsschein. Dieser Nachweis ist Voraussetzung, um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu können. Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.

Hier finden Sie weitere Informationen des Kreises Herford zum Wohnberechtigungsschein.


Weitere finanzielle Hilfen, für die eine Antragstellung direkt bei der zuständigen Behörde  erfolgen muss:

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II  ist eine Leistung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Zuständig für Leistungsangelegenheiten und Vermittlung in den Arbeitsmarkt ist das Jobcenter Herford bzw. für Spenge die Geschäftsstelle in Enger.

Job Center Herford
Standort Enger -Spenge

Spenger Straße 13
32130 Enger


BAföG - Ausbildung finanzieren

Eine gute Ausbildung ist wichtig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung, die ihren Interessen entspricht. Und das unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.

Hier finden Sie weitere Informationen vom Kreis Herford zum BAföG

Elterngeld

Elterngeld sichert Ihr Einkommen während Sie mehr Zeit für die Familie haben. Sie können Elterngeld bei der Elterngeldstelle des Kreises Herford beantragen.

Hier finden Sie Informationen des Kreis Herford zu Elterngeld und Elternzeit.

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihre Angehörigen oder Sie die Kosten der Pflege nicht selbst finanzieren können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Es besteht die Möglichkeit, Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII zu beantragen.

Hier finden Sie Informationen des Kreis Herford zu "Hilfe zur  Pflege in Einrichtungen".

Kindergeld

Das Kindergeld ist die wichtigste familienpolitische Leistung für alle Familien mit Kindern. Das Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Für den Kreis Herford ist dies die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit in Herford.

Informationen zur Dienstleistung Kindergeld

Pflegewohngeld: Heimpflege finanzieren

Die Finanzierung der sogenannten Investitionskosten kann ab Pflegegrad 2 in vielen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen über das Pflegewohngeld erfolgen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Dabei darf das Vermögen einen Betrag von 10.000 € für eine alleinstehende Person bzw. 15.0000 € für ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht übersteigen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Pflegewohngeld.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss.