Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spenge über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für ausländische Flüchtlinge
Der Rat der Stadt Spenge hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spenge über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für ausländische Flüchtlinge beschlossen. Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Spenge wird bekanntgegeben, dass die Satzung im vollen Wortlaut und die Bekanntmachung der Satzung in der Zeit vom 17.12.2022 bis 24.12.2022 an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus der Stadt Spenge, Lange Straße 52 – 56, 32139 Spenge, aushängt.
Die Satzung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Nachrichtlich werden die Satzung und die Bekanntmachung auf den Internetseiten der Stadt Spenge (www.spenge.de) veröffentlicht.
Spenge, 16.12.2022
(Dumcke)
Bürgermeister