Bekanntgabe: Ausliegen des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Spenge für das Haushaltsjahr 2023
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Spenge mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 steht während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ort der Einsichtnahme: Rathaus der Stadt Spenge in Spenge, Lange Straße 52-56, Zimmer EG 09, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 7.30 - 12.00 Uhr, außerdem mittwochs von 13.30 bis 16.30 Uhr sowie donnerstags von 13.30 - 18.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung.
Gegen den Entwurf können Einwohner:innen oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen (13. März bis einschließlich 27. März 2023) Einwendungen erheben. Diese sind bei der Stadtverwaltung – Abteilung Finanzwesen – schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären.
Die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen erfolgt aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490).
Spenge, 08.03.2023
gez. Dumcke
(Bürgermeister)