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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

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Verlängerung des Bewerbungszeitraumes für die
kostenlose Abgabe von insektenfreundlichen Gehölzen bis
einschließlich 
16. Oktober.

Pressemitteilung Verlängerung Bewerbungszeitraum für insektenfreundliche Gehölze
Slogan Stadt Spenge
Inhalt

Stadtplanung

Aktuelle Bebauungsplanverfahren

Während der Neuaufstellung oder Änderung von Bauleitplänen haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aktiv an Planverfahren zu beteiligen.

Eine Übersicht über die Pläne der Stadt Spenge können Sie unter der folgenden Seite einsehen:

Stadtplanung in Spenge

Abgeschlossene Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan Nr. 49 "An der Dorfstraße"

Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil Lenzinghausen. Im Umgebungsbereich des Plangebietes ist überwiegend Wohnbebauung vorhanden. Nördlich grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 f "Spenger Heide" an. Hier ist bereits eine freistehende Einfamilienhausbebauung in überwiegend eingeschossiger Bauweise entstanden. Entlang der Dorfstraße stehen teilweise zweigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich eine Seniorenwohnanlage.
Im neuen Plangebiet sollen 18 Einfamilienhäuser und drei Mehrfamilienhäuser entstehen. Die Grundstücke umfassen nach der Planung jeweils eine Größe zwischen ca. 530 m² und 680 m². Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 1,38 ha.

Bebauungsplan Nr. 34  "Bielefelder Straße"

Das Plangebiet befindet sich in der Siedlungslücke zwischen Bielefelder Straße und Herforder Straße, südlich der Kernstadt Spenge im Ortsteil Lenzinghausen. Unmittelbar angrenzend sind ein- bis zweigeschossige Wohngebäude vorhanden. Größere, teils gewerblich genutzte Gebäude befinden sich im Norden und Süden entlang der Bielefelder Straße. Östlich gelegen ist ein Spielplatz vorhanden.
Auf insgesamt 25 Grundstücken sollen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 50 Wohneinheiten entstehen. Die Baugrundstücksgrößen liegen zwischen ca. 450 m² bis 1.000 m². Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 2,16 ha.


Neuaufstellung von Bebauungsplänen

Bebauungsplan Nr. 52 "Neuenkirchener Straße"

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Neuenkirchener Straße" beabsichtigt die Stadt Spenge die Erschließung neuer Wohnbauflächen zur Arrondierung des bestehenden Siedlungsgefüges. Im Einzelnen sind vorwiegend Einfamilienhäuser und Doppelhäuser, im Osten zwei Mehrfamilienhäuser, geplant. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2,3 ha.

Das neue Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Ortslage von Spenge. Die umliegende Bebauung ist geprägt durch ein- bis zweigeschossige Gebäude. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Neuenkirchener Straße, welche den Ortsteil Spenge mit dem Ortsteil Wallenbrück verbindet. Im Osten befinden sich entlang der Lange Straße einige gewerbliche Nutzungen. Südlich befindet sich entlang des Besebaches eine angrenzende Grünfläche. Westlich sind weitere Wohnbauflächen vorhanden. In fußläufiger Entfernung befindet sich das Schul- und Sportzentrum sowie der zentrale Omnibusbahnhof. Südwestlich des Plangebietes befindet sich das Werburger Waldbad sowie weitere Sportstätten. Des Weiteren gibt es in unmittelbarer Nähe einige Einkaufsmöglichkeiten.


Bebauungspläne

Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Vorschriften der §§ 29 bis 35 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Hiernach gibt es drei Möglichkeiten:

  1. das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB)
  2. das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (unbeplanter Innenbereich; § 34 BauGB)
  3. das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB)

Bebauungspläne - „verbindliche Bauleitpläne“ - werden für kleinere Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 BauGB). Inhaltlich sind sie aus den Zielvorstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln.

Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden. Die Regelungen eines Bebauungsplans sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für alle verbindlich, da er vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und somit zum Ortsrecht wird.


Eine Übersicht über die Pläne der Stadt Spenge können Sie unter der folgenden Seite einsehen:

Stadtplanung in Spenge

Im Geoportal des Kreises Herford sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne durch Umrandungen dargestellt und mit Bebauungsplannummern versehen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ umfasst in Spenge das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Gemeindeflächen dar (§ 5 BauGB).

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Man kann den Flächennutzungsplan also als ein die Kommune bindendes „planerisches Entwicklungsprogramm“ bezeichnen, das aber selbst noch keine Außenwirkung entfaltet. Der Flächennutzungsplan dient lediglich als verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.