Denkmalschutz
Seit 1980 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Denkmalschutzgesetz und damit sind der Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu wichtigen Aufgaben der Städte und Gemeinden in unserem Bundesland geworden. Jede Stadt oder Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für die Belange des Denkmalschutzes.
Dabei geht es nicht nur um einige bau- und kunsthistorisch besonders bedeutende Kirchen oder herrschaftliche Villen, sondern ganz allgemein um Zeugnisse der Geschichte der Stadt Spenge.