Bauberatung
Lassen Sie sich zum Thema Bauplanung kostenlos bei uns beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich Stadtentwicklung, Infrastruktur, Bauen geben Ihnen gerne Auskunft.
- Sie haben den Wunsch zu bauen?
- Eventuell besitzen Sie schon ein Gebäude und möchten dieses erweitern, einen Umbau durchführen oder es einer anderen Nutzung zuführen?
- Sie sind mit der Planung oder Realisierung einer entsprechenden Baumaßnahme betraut?
- Sie haben Fragen zu Planungsrecht oder Bauordnungsrecht?
Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:
Für die Bearbeitung von Bauanträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen ist der Kreis Herford als Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Sie können sich auch direkt an die Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung Herford wenden. Ihre Ansprechpersonen für Spenge sind:
Julia Behncke
Technische Prüfung und Abnahmen, Enger, Spenge und Vlotho
Berliner Straße 1
32052 Herford
- Telefon: 05221/13-2453
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 0.17
Rainer Selzer
Technische Prüfung und Abnahmen, Enger, Spenge und Vlotho
Berliner Straße 1
32052 Herford
- Telefon: 05221/13-2454
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 0.18
Geoportal Kreis Herford
Im GeoPortal des Kreises Herford werden jedem Interessierten Karten aus den Bereichen "Leben und Wohnen", "Bauen und Umwelt", "Freizeit" sowie "Aktuelles" bereitgestellt. In den unterschiedlichen Themenbereichen stehen Daten der Kommunen und des Kreises Herford zur Verfügung.
Über die reine Karteninformation hinaus sind hinter den jeweiligen Themen Zusatzinformationen beispielsweise zu Ansprechpersonen und Öffnungszeiten hinterlegt.
Insbesondere für Architektinnen und Architekten bietet das GeoPortal des Kreises Herford wichtige Informationen. In den Bereichen "Bauen“ und „Umwelt" sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne einzelner Kommunen hinterlegt, die für die Arbeit hilfreich sein können.
Bauvoranfrage
Wenn unklar ist, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann, bietet die Bauvoranfrage die Möglichkeit, Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens vorab verbindlich zu klären. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass es den Aufwand eines vollständigen Bauantrags in den Fällen erspart, in denen es zweifelhaft ist, ob z.B. das Planungsrecht die Verwirklichung der baulichen Vorstellungen zulässt.
Unterlagen/Nachweise
Für Ihre Bauvoranfrage sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular
- Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Lageplan mit Darstellung des Bauvorhaben
Weitere Unterlagen und Nachweise sind abhängig vom Vorhaben und werden bei Bedarf nachgefordert.
Rechtsgrundlagen:
Kosten und Gebühren
Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. In der Regel werden 60 Prozent der üblichen Baugenehmigungsgebühr als Bearbeitungsgebühr erhoben. In einem anschließenden Baugenehmigungsverfahren wird dann die Hälfte der entstandenen Bearbeitungsgebühr für die Bauvoranfrage wieder verrechnet.
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung Ihrer Bauvoranfrage ist der Kreis Herford - Bauen, Liegenschaften und Zentrale Dienste zuständig:
Irina Fehner
Bauaufsicht Verwaltung, Bauvoranfragen und Abgeschlossenheiten für Spenge
Berliner Straße 1
32052 Herford
- Telefon: 05221/13-2464
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 0.09
Kontakt bei der Stadt Spenge:
Thorsten Herklotz
Leiter der Abteilung Bauen, Gebäude, Stadtentwicklung
- Telefon: 05225 8768-241
- E-Mail: E-Mail
- Raum: EG 20
Bauantrag
Für alle baulichen Vorhaben - Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch - gilt grundsätzlich die Genehmigungspflicht. Das Baugenehmigungsverfahren dient der Sicherheit der späteren Nutzer, der Nachbarn, Passanten und Besucher. Es gibt dem Bauherrn Rechts- und Investitionssicherheit. Der Bauantrag wird bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Herford gestellt.
Rechtsgrundlagen
Bitte bedenken Sie, dass Sie unter Umständen auch ältere Versionen der Baunutzungsverordnung und der Bauordnung zu Rate ziehen müssen, wenn Sie in Ihrem Bauvorhaben mit einem Bebauungsplan konfrontiert sind. Hier ist die Rechtsauslegung statisch, das heißt, diejenigen Gesetzestexte gelten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, die bei der Aufstellung aktuell waren.
Kosten und Gebühren
Das Bearbeiten eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet und festgesetzt. Sie ist abhängig von der Rohbausumme. In Einzelfällen kann auch der Herstellungswert Berechnungsgrundlage sein.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang. Wird ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, werden Gebühren anteilig berechnet.
Für die Bearbeitung Ihres Bauantrages ist der Kreis Herford - Bauen, Liegenschaften und Zentrale Dienste zuständig:
Julia Behncke
Technische Prüfung und Abnahmen, Enger, Spenge und Vlotho
Berliner Straße 1
32052 Herford
- Telefon: 05221/13-2453
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 0.17
Rainer Selzer
Technische Prüfung und Abnahmen, Enger, Spenge und Vlotho
Berliner Straße 1
32052 Herford
- Telefon: 05221/13-2454
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 0.18
Kontakt Stadt Spenge:
Thorsten Herklotz
Leiter der Abteilung Bauen, Gebäude, Stadtentwicklung
- Telefon: 05225 8768-241
- E-Mail: E-Mail
- Raum: EG 20
Anke Käller
- Abteilung Infrastruktur, Abwasser, Umwelt -
- Telefon: 05225 8768-217
- E-Mail: E-Mail
- Raum: EG 15
Vorkaufsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn ein Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt wird) hat die Kommune das Recht, im Rahmen der privaten Grundstückskaufverträge ein Vorkaufsrecht auszuüben.
Seitens der Stadt Spenge wird daher bei jedem Grundstückskaufvertrag geprüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde besteht und ob dieses auszuüben ist.
Auf entsprechenden Antrag und nach erfolgter Prüfung wird eine Bescheinigung gemäß §§ 24 ff des Baugesetzbuches erteilt.
Rechtsgrundlagen
Das Baurecht ist komplex und nicht zu unterschätzen. Eine ausführliche Erklärung wäre dabei an dieser Stelle viel zu umfangreich. Im Folgenden finden Sie die Auflistung der wichtigsten Rechtsgrundlagen.
Ihr Kontakt bei der Stadt Spenge:
Anke Käller
- Abteilung Infrastruktur, Abwasser, Umwelt -
- Telefon: 05225 8768-217
- E-Mail: E-Mail
- Raum: EG 15