Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung einer Wegeteilfläche | 08. 04. 2021
Der Rat der Stadt Spenge hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 beschlossen, ein Einziehungsverfahren gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für eine Wegeteilfläche durchzuführen. Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Spenge wird bekanntgegeben, dass die Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung der Wegeteilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Hücker-Aschen, Flur 9, Flurstück 137 in der Zeit von 08.04.2021 – 21.04.2021 einschl.an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus der Stadt Spenge, Lange Straße 52 – 56, 32139 Spenge, aushängt. Nachrichtlich wird die Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Spenge (www.spenge.de) veröffentlicht.
Den Text der Bekanntmachung finden Sie hier:
Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung einer Wegeteilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Hücker-Aschen, Flur 9, Flurstück 137 [PDF: 1 MB]
Spenge, 01. April 2021
S t a d t S p e n g e
Der Bürgermeister
gez. Dumcke