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Führerschein - Umtausch


Beschreibung

Muss der alte - graue oder rosafarbene - Führerschein umgetauscht werden?

Grundsätzlich besteht bis zum Jahre 2033 keine Verpflichtung zum Umtausch des vorhandenen Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein. Davon ausgenommen sind:

  • Inhaber von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Busfahrer), sofern die bisherige Befristung abläuft
  • Inhaber der Klasse 2 mit und nach Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Inhaber der Klasse 3, die weiterhin Lkw-Züge von 12 bis 18,5 Tonnen fahren wollen, mit und nach Vollendung des 50. Lebensjahres

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig.


weitere Informationen
notwendige Unterlagen
Gebühren

Die Gebühr beträgt

  • bei persönlicher Abholung des neuen Führerscheins im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern 24,00 € und
  • bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - nur gültig in Deutschland - und/oder Übersendung des neuen Führerscheins durch die Post 29,10 €.